Ergotherapie muss als therapeutische Maßnahme von einem Arzt verordnet werden. Der sogenannte Indikationsschlüssel, eine Buchstaben- und Zahlenkombination, die der Arzt auf dem Rezept angibt, bezeichnet den medizinischen Grund für den Einsatz der Ergotherapie. Fehlende Angaben darf der Therapeut gar nicht beziehungsweise nur in Absprache mit dem Arzt ergänzen.
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